Menü

Das Gebrauchsmuster

Schnell, einfach, effektiv

Ein schneller und unkomplizierter Schutz Ihrer Erfindung ist das Gebrauchsmuster. Ähnlich wie beim Patent handelt es sich hierbei um ein technisches Schutzrecht, etwa für Maschinen, Vorrichtungen und Geräte, Schaltungen oder chemische Erzeugnisse.

Davon ausgenommen sind Verfahren oder beispielsweise auch EDV-Programme. Der entscheidende Vorteil eines Gebrauchsmusters: Im Gegensatz zur Patentanmeldung, die oft erst nach einigen Jahre zu einem Patent führt und dann erst richtig durchsetzbar ist, wird das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen.

Damit erhält der Erfinder rasch und unbürokratisch ein vollwertiges, durchsetzbares Schutzrecht.

Ein weiteres Plus: in Bezug auf „Neuheit" genießt das Gebrauchsmuster eine sechsmonatige Schonfrist. Wenn Sie Ihre Erfindung schon veröffentlich haben, z.B. in der Werbung, kann maximal 6 Monate danach zwar noch ein rechtsbeständiges Gebrauchsmuster, jedoch kein Patent angemeldet werden.

 

Wie beim Patent gilt für das Gebrauchsmuster: Eine Erfindung ist neu, wenn sie zum Zeitpunkt der Anmeldung nach dem Stand der Technik noch nicht bekannt ("neu") ist. Ferner ist ein erfinderischer Schritt gegenüber dem Stand der Technik erforderlich.

Die Eintragung Ihres Gebrauchsmusters erfolgt ohne sachliche Prüfung auf Neuheit und fußt auch nicht auf einem Nachweis eines erfinderischen Schritts. Auf den Inhalt der Gebrauchsmusterschrift kommt es an, damit Sie optimalen Schutz erzielen können.

Daher ist es lohnenswert, unseren Rat und Sachverstand heranzuziehen. Wir unterstützen Sie dabei, dass es sich bei Ihrem eingetragenen Gebrauchsmuster um ein Recht handelt, das sich im Ernstfall auch durchsetzen lässt.

Recherchearbeiten im Vorfeld der Anmeldung, die den technischen Stand Ihrer Erfindung ermitteln, sind daher sehr zu empfehlen, um mögliche Risiken für Sie ausschließen zu können.

Wo gilt das Gebrauchsmuster?

Beachten Sie auch: Das beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Gebrauchsmuster gilt für die Bundesrepublik Deutschland und das für maximal 10 Jahre.

Im Unterschied zum Patent gibt es keine europäische oder internationale Gebrauchsmusteranmeldung. Zudem gibt es nicht in allen Ländern die Möglichkeit des Gebrauchsmusterschutzes. Auch in diesen Fragen beraten wir Sie gerne.

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich, unter Kenntnisnahme unserer Datenschutzerklärung, mit der Verwendung von Cookies einverstanden.