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Die Marke

Einzigartig, einprägsam. Erfolg bringend

Eine Marke ist das sichtbare Zeichen des Erfolgs. Markenbekanntheit sichert Wettbewerbsvorteile, und die Marke selbst kann einen immensen Vermögenswert darstellen.

Starke Marken heben Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens aus der Masse hervor und machen sie zu unverwechselbaren Persönlichkeiten.

Mit einer Marke verbindet die Öffentlichkeit aber auch Aussagen zum Image eines Unternehmens, zur Qualität seiner Leistungen sowie zu seiner wirtschaftlichen Stellung am Markt.

All das sind gute Gründe, sich von uns über den umfassenden Schutz Ihrer Marke beraten zu lassen.

Marken zählen, wie auch Patente, zum geistigen Eigentum eines Unternehmens. Auch Privatpersonen können sich Marken schützen lassen.

Angemeldet werden können Zeichen, die aus Worten, einzelnen Buchstaben, Zahlen, grafischen Symbolen, Abbildungen und selbst Farben oder akustischen Signalen bestehen.

Auch Kombinationen wie zum Beispiel Wort-Bild-Marken können geschützt werden. In zunehmendem Maße kommt es auch auf europäischen und internationalen Markenschutz an.

Damit haben wir schon seit Jahrzehnten Erfahrung, von der Sie profitieren können.

Wir prüfen Ihre Entwürfe

Im Vorfeld der Eintragung prüfen wir Ihren Marken-Entwurf auf eventuelle Schutzhindernisse und erstellen in Abstimmung mit Ihnen ein maßgeschneidertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für die Marke.

Wenn Ihrer Markenanmeldung nichts entgegensteht, kann Ihre Marke z.B. in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes oder eines Patentamts im Ausland eingetragen werden. Auch wenn von einem Dritten gegen Ihre Marke beim Patentamt widersprochen wird, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat bei.

Mit der Markeneintragung erwerben Sie als Inhaber das alleinige Recht zur geschäftlichen Verwendung Ihrer Marke für die registrierten Produkte und Dienstleistungen, sofern keine älteren Zeichenrechte Dritter entgegenstehen.

Auch können Sie Ihre Marke verkaufen oder über eine Markenlizenz anderen ihre Nutzung gestatten. Der Schutz Ihrer Marke ist zeitlich unbegrenzt verlängerbar.

Wenn beispielsweise die alle 10 Jahre fällige Verlängerungsgebühr nicht entrichtet wird, wird Ihre Marke aus dem Register gelöscht. In manchen Ländern müssen Benutzungsnachweise fristgerecht erbracht werden. Bei der Betreuung durch Magenbauer & Kollegen gehören auch diese Details zum umfassenden Service.

Schutz national und international

Wir vertreten Sie anwaltlich in allen Fragen rund um das nationale und internationale Markenrecht, z.B. bei deutschen Marken vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht, bei Gemeinschaftsmarken ("EU-Marken") vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt sowie bei Internationalen Marken ("IR-Marken") vor der World Intellectual Property Organization, und unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen.

International haben wir jahrzehntelange Beziehungen zu nationalen Patentanwälten  in anderen Ländern, um Ihren Markenschutz auch im Ausland zu sichern.

Neben der Erwirkung des Markenschutzes bei den zuständigen Ämtern kümmern wir uns auch um die Ausarbeitung von Lizenz-, Abgrenzungs- und Koexistenzvereinbarungen, führen Markenrecherchen durch und wachen mit größter Sorgfalt über die Unversehrtheit Ihrer Marke. So können Sie dauerhaft und optimal von Ihrem geistigen Eigentum profitieren.

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